Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Teilhabechancengesetz schafft mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Die beiden neuen Förderungen betreffen dabei folgende Zielgruppe.

Eine Förderung gem. § 16i SGB II kann für Menschen gewährt werden, die

1. über 25 Jahre alt sind,
2. für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
3. in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
4. Sie beziehen Arbeitslosengeld II ?
5. Sie haben Vorkenntnisse oder eine Ausbildung im Computerbereich und Spaß an der PC-Arbeit?

In unserer PC-Werkstatt erlernen arbeitssuchende Teilnehmer/Innen grundlegende Kenntnisse des IT-Handwerkes, indem sie gespendete Computer betriebsfertig montieren und mit Betriebssystem und Anwendersoftware ausstatten. Zudem kommen projektbezogen Web- und grafische bzw. gängige Büroanwendungen zum Einsatz. In unserem Computerbüro bekommen Arbeitssuchende von uns Hilfe beim Verfassen und Digitalisieren ihrer Bewerbungsunterlagen und können Internetzugänge für die Stellensuche, Lernprogramme und nützliche Leitfäden nutzen. Wir helfen auch bei der Suche nach weiteren sozialen Angeboten. Sofern sie über einen Führerschein verfügen, würden Sie für den Transport zuständigt sein

Die TeilnehmerInnen werden angeleitet bei projektbezogenen Tätigkeiten wie

• Transport / Abholung von Computern bei Spendern
• Reinigung von Computern
• Demontage, Vorbereitungen zur fachgerechten/ökologischen Entsorgung
• Montage von Computern & Zusammenstellung des Systems
• Austausch defekter Bauteile bzw. Einbau zusätzlicher Komponenten
• Computer & Laptop Reinigung
• Datenschutz & Datenvernichtung nach D.o.D. 5220.22-M Norm
• Installation von Betriebsystem und Anwenderprogrammen
• Beratung und Verkauf von Computern
• PC-Fehlerdiagnose und -behebung
• Unterstützung bei der Computerreparatur
• Unterstützung bei der Computer- und Internetnutzung
• Führerschein wäre vorteilhaft